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Probezeit

Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden und dürfen ab sofort ohne Fahrlehrer am Straßenverkehr teilnehmen? Klasse – herzlichen Glückwunsch!

Was bedeutet das konkret?

Jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, ist zwei Jahre lang in der Probezeit. In dieser Phase gelten einige Sonderregelungen, die Sie unbedingt beachten sollten.

Beispielsweise gelten strengere Regeln, was das Fahren unter Alkoholeinfluss betrifft.

Bei Verstößen in der Probezeit können je nach Schwere des Deliktes Verwarnungsgelder, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, Nachschulung durch Aufbauseminare oder gar eine Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) auf Sie zukommen. Sollten Sie dies verweigern, wird Ihnen in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.


Zuwiderhandlungen

  1. Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
  2. nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
  3. nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Maßnahmen

  1. Anordnung, an einem Aufbauseminar (früher "Nachschulung" genannt) teilzunehmen
  2. Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
  3. Entziehung der Fahrerlaubnis


Die Einteilung in schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen erfolgt entsprechend Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, ist eine Neuerteilung frühestens nach drei Monaten möglich.