Vor dem Kauf einen Tag lang kostenlos ausprobieren
top

Erste-Hilfe-Kurs

Erste-Hilfe-Kurs

Neue Regelung für Erste-Hilfe-Kurse

Vor der Führerscheinprüfung müssen viele Unterlagen vorgelegt werden. Dazu zählt u. a. der Nachweis, einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen besucht zu haben. Der Erste-Hilfe-Kurs muss den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen entsprechen.

Früher wurde dabei zwischen den Fahrerlaubnisklassen unterschieden: Wer einen Lkw- oder Bus-Führerschein machte, musste mindestens 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten in Erster Hilfe unterrichtet werden. Wer den Pkw- oder Motorradführerschein wollte, musste nur 8 Unterrichtsstunden zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen besuchen

Seit 1. April 2015 sind die Kurse vereinheitlicht. Denn die Anforderungen an Ersthelfer am Unfallort sind nicht davon abhängig, welche Fahrerlaubnisklasse er besitzt. Daher gibt es nur noch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Kurs, der für alle Fahrerlaubnisklassen 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Dabei wird jetzt mehr auf praktische Übungen als auf das theoretische Wissen gesetzt.

Im Erste-Hilfe-Kurs lernen Sie unter anderem, wie man an einem Unfallort vorgehen muss und was zu tun ist, wenn jemand bewusstlos ist (stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung bei fehlender Atmung). Zudem lernen Sie, wie Sie bedrohliche Blutungen stillen oder sich verhalten sollen, wenn jemand Schmerzen in der Brust hat.