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Sehtest

Sehtest oder augenärztliche Untersuchung?

Bevor Sie mit dem Führerschein beginnen, müssen Sie einen Sehtest machen. Damit Sie niemanden im Straßenverkehr gefährden, darf ein bestimmter Sehschärfenwert nicht unterschritten werden.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FEV) müssen sich Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klassen QA, A1, A2, B, BE, AM, L und T einem Sehtest unterziehen. Bewerber für die Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 sowie für den Taxischein müssen sich einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FEV). Diese Untersuchung umfasst zusätzlich zum Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.


Wer macht den Sehtest?

Der Sehtest muss von einem Optiker, einem Augenarzt oder einem Arzt des Gesundheitsamtes durchgeführt werden. Dabei wird Ihre Sehleistungen mit einem speziellen Gerät getestet; sie muss auf jedem Auge mindestens 0,7 betragen. Erreichen Sie diesen Wert bei einem Auge nicht, gilt der Test als nicht bestanden. Dann darf Ihnen die Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie mit einem Gutachten eines Augenarztes belegen können, dass die Anforderungen an Ihr Sehvermögen mit einer Brille oder Kontaktlinsen erfüllt sind. In Ihrem Führerschein wird eingetragen, dass Sie beim Fahren eine Sehhilfe tragen müssen.

Bei vielen Optikern kann man den ca. 10-minütigen Sehtest ohne Voranmeldung machen. Nehmen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit. Nach der Untersuchung bekommen Sie eine Bescheinigung, in der die gemessene Sehleistung eingetragen ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt zurzeit EUR 6,43.