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Führerschein mit 17

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn Sie mit dem Fahren nicht bis zum 18. Geburtstag warten möchten, besteht in Deutschland die Möglichkeit,
den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie beim Fahren immer eine Begleitperson im Auto haben; man spricht deshalb von BF 17 (Begleitetes Fahren ab 17) . Diese Begleitperson wird namentlich in Ihrer Prüfungsbescheinigung aufgeführt.

Besonders klasse an BF 17 ist, dass die zweijährige Probezeit beginnt, sobald Sie Ihre Prüfungsbescheinigung in den Händen halten. Den Führerschein erhalten Sie pünktlich zum 18. Geburtstag.

Der erste Schritt zum Begleiteten Fahren führt in die Fahrschule, wo Sie sich für BF 17 anmelden und die notwendigen Formulare erhalten.


Ihre Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:

  • 30 Jahre oder älter
  • Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014)

Die Fahrausbildung:

Sie absolvieren die gleiche Fahrausbildung und -prüfung wie Personen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen. Beim BF 17 bekommen Sie nach bestandener Prüfung zunächst eine so genannte Prüfungsbescheinigung statt der Führerschein-Plastikkarte. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag. Und bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen Antrag für die normale Führerschein-Karte zu stellen, damit Sie ab dem 18. Lebensjahr alleine fahren dürfen.