Jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, ist zwei Jahre lang in der Probezeit. In dieser Phase gelten einige Sonderregelungen, die Sie unbedingt beachten sollten.
Beispielsweise gelten strengere Regeln, was das Fahren unter Alkoholeinfluss betrifft.
Bei Verstößen in der Probezeit können je nach Schwere des Deliktes Verwarnungsgelder, Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, Nachschulung durch Aufbauseminare oder gar eine Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) auf Sie zukommen. Sollten Sie dies verweigern, wird Ihnen in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Fahrschuleguide.de bietet dir eine vollständige Übersicht über alle Fahrschulen in Deutschland.